König Möbelwerke

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot
Das Eigentums- und Urheberrecht an allen zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Pläne, Kataloge, Kostenvoranschläge, behalten wir uns ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten weder im Original noch in anderer Form zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen zurückzugeben.

2. Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Gefahrübergang und Abnahme
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, wie z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.
Bei Sonderanfertigungen ist der Besteller in jedem Fall zur Abnahme verpflichtet. Unter Sonderanfertigungen sind alle Teile zu verstehen, die nicht katalogisiert sind.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so sind wir berechtigt, die Ware sachgerecht bei einem geeigneten Spediteur zwischenlagern zu lassen und die entstehenden Kosten an den Besteller weiter zu belasten.

4. Haftung und Mängel
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besitzer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Pflege- und Reinigungsmittel.
Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

5. Mängelrügen
Beanstandungen erkennbarer Mängel können nur anerkannt werden, wenn sie spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Sie berechtigen keinesfalls zur Zurückhaltung der Zahlung.

6. Lieferzeit
Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, wir sind jedoch bestrebt, die gewünschten Liefertermine einzuhalten.

7. Preise
Unsere Preise sind i. d. R. Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Der Gesamt-Rechnungsbetrag wird ausgewiesen als Bruttobetrag. Die darin enthaltene Mehrwertsteuer und der sich ergebende Nettowert werden gesondert aufgeführt. In Fällen, in denen die einzelnen Rechnungspositionen mit ihrem Nettowert angegeben werden, sind sowohl der Gesamtnettowert, die daraus resultierende Mehrwertsteuer, als auch der Bruttorechnungswert als Gesamt-Rechnungsbetrag gesondert aufgeführt.

8. Preisstellung
Die Preise verstehen sich ab Werk unfrei, Verpackung inbegriffen.
Aufträge an eine Empfangsstelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab Euro 3.000,- (Preise Katalog) liefern wir mit eigenem LKW oder Spedition. Die Anlieferungskosten sind in diesen Preisen enthalten. Auf Aufträge unter einem Warenwert von Euro 3.000,- (Preise Katalog) werden bei Anlieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland folgende Frachtkosten berechnet:
unter Euro 3.000,- 8 %
unter Euro 2.000,- 9 %
unter Euro 1.000,- 10 %
unter Euro 750,- unfrei ab Werk

Die Preisstellung bezüglich Fracht und Montage wird auf unseren Angeboten aufgeführt und hat nur in Verbindung mit dem Angebot Gültigkeit. Alle eingehenden Bestellungen werden von uns bestätigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Bestätigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten innerhalb von 5 Tagen zu melden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Auftrag für beide Seiten rechtsverbindlich.
Voraussetzung für freie Anlieferung ist, dass die Bauarbeiten restlos abgeschlossen sind. Ist dies nicht der Fall, so müssen dadurch evtl. entstehende Mehrkosten berechnet werden. Werden Montagearbeiten von uns durchgeführt, hat der Kunde für eine zügige Montageanweisung Sorge zu tragen und sich vor Beginn der Bohr-/Stemmarbeiten zu vergewissern, dass in diesem Bereich keine Versorgungsleitungen wie Gas, Wasser, Heizung, Strom etc. bauseits verlegt sind. Für etwaige Beschädigungen können wir in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden.

9. Zahlung
Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder in 30 Tagen netto ohne Abzug zu erfolgen.
Bei Aufträgen über Euro 15.000,- sind 30 % im Voraus, 30 % bei Versandbereitschaft und 40 % nach erfolgter Lieferung und Montage zu zahlen. In diesem Fall werden 3 % Skonto gewährt.
Zahlungen sind nur an uns zu leisten. Vertreter sind nicht inkassoberechtigt.

10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Zahlung unser Eigentum.

11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist
56290 Beltheim.
Gerichtsstand für beide Teile ist Simmern.
Für die Vertragsbeziehung gilt Deutsches Recht.

Allgemeines
Vorstehende Bedingungen werden nur dann von den Bedingungen des Bestellers aufgehoben, wenn diese ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt werden.
Alle Maße sind Ca.-Maße.
Irrtümer, Liefermöglichkeiten und Änderungen im Sinne des technischen Fortschritts vorbehalten.


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